Friedhofsausschuss: Regelung der Bestattungen in Mesum

Mesum – Grundlegend befasste sich der Friedhofsausschuss der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer zu der Regelung für die Bestattungen in Mesum. Fest gehalten wurde dabei, dass wie seit vielen Generationen nach wie vor auf dem Friedhof an der Alten Kirchstraße in Mesum die Möglichkeit besteht, seine verstorbenen Angehörigen beisetzen zu lassen. Dort gibt es immer wieder Grabstätten, deren Ruhefrist abläuft. Aber diese Stellen müssen nicht, wie häufig in letzter Zeit, ungenutzt bleiben.  

Der Friedhofsausschuss bittet daher die Familien darum, im Sterbefall eines Angehörigen zu überlegen, wo der Verstorbene beigesetzt werden soll: auf dem neuen Waldfriedhof oder auf dem alten Friedhof an der Alten Kirchstraße. Auf letzterem können allerdings keine Urnengräber angelegt werden. Wer sich für eine solche Bestattungsform entscheidet, hat keine Wahl und muss zum Waldfriedhof. Gleiches gilt für Urnenrasengräber und Urnengräber, die ebenfalls nur auf dem Waldfriedhof möglich sind.

Normale Erdbestattungen können dagegen nach freier Wahl auf beiden Friedhöfen ausgeführt werden. Der Waldfriedhof hat im Laufe der Zeit eine angenehme und würdevolle Atmosphäre angenommen. Das soll auf dem Friedhof an der „Alten Kirchstraße“ auch weiter fortgesetzt werden. Viele Besucher haben dort schon die Renovierung einiger Wege bemerkt. Dieses soll auch in Zukunft weiter fortgesetzt werden. Die geschmackvolle Gestaltung vieler Grabstätten trägt zum würdenvollen Ort der Ruhe und Gedenkstätten der Verstorbenen bei.

Bilder: Greiwe

DSC_0010Auf dem alten Friedhof bieten Lücken in den schön gestalteten Gräberreihen noch freie Grabstätten

DSC_0001aDer Waldfriedhof bietet Möglichkeiten für Rasengräber (vorn) und Urnenbestattungen (hinten links)

DSC_0004Urnengräber gibt es nur auf dem Waldfriedhof